Der Europäische Union hat offiziell die meisten wirtschaftlichen Sanktionen, die zuvor gegen Syrien verhängt wurden, aufgehoben. Ausgenommen sind die Beschränkungen, die mit Sicherheitsfragen verbunden sind. Diese Entscheidung wurde vom Rat der EU getroffen, der eine politische Vereinbarung genehmigte, die bereits am 20. Mai angekündigt worden war.
In der Erklärung des Rates der EU wird betont, dass das Ziel dieses Schrittes die Unterstützung des syrischen Volkes bei den Bemühungen um nationale Versöhnung, den Wiederaufbau des Landes und die Schaffung eines inklusiven und friedlichen Staates ist.
Von der Sanktionsliste wurden 24 Subjekte ausgeschlossen, darunter die Zentralbank Syriens, mehrere Geschäftsbanken sowie Unternehmen, die in strategisch wichtigen Wirtschaftssektoren tätig sind. Dazu gehören die Ölproduktion, die verarbeitende Industrie, Telekommunikation, die Textilbranche und die Medien.
Trotzdem bleiben individuelle Sanktionen gegen Personen und Organisationen, die direkt mit dem Regime von Bashar al-Assad verbunden sind, bis zum 1. Juni 2026 in Kraft. Auch das Embargo für die Lieferung von Waffen nach Syrien und die Beschränkungen für den Export von Dual-Use-Gütern, die sowohl für zivile als auch für militärische Zwecke verwendet werden können, bleiben bestehen.
Die Entscheidung der EU ist ein Thema von Diskussionen in politischen Kreisen, da sie die Möglichkeit einer teilweisen wirtschaftlichen Interaktion mit dem offiziellen Damaskus eröffnet, trotz des Fehlens einer politischen Lösung des bewaffneten Konflikts im Land. Gleichzeitig betonen europäische Beamte, dass die Sanktionspolitik entsprechend der Situation vor Ort und im Interesse der einfachen Bürger Syriens überprüft wird.
